1. Allgemein
Die Leistungen von Katzenpfötli Tierbetreuung erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB gelten bei jeder Art der Betreuung von Katzen, die von Katzenpfötli Tierbetreuung angeboten wird. Jegliche Änderungen müssen in dem Betreuungsvertrag schriftlich erfasst werden und von beiden Parteien unterschrieben werden. Die AGB, die zum Datum des Vertragsunterschrifts gültig sind, bilden einen festen Bestandteil des Vertrages.
Katzenpfötli Tierbetreuung verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Tierhalters/Auftraggebers, insbesondere über Gegebenheiten im Hausstand des Tierhalters. Dies gilt nicht für den Fall eines Tierarzt-Hausbesuches oder eines Versicherungsfalles im Notfall.
Der Auftraggeber hinterlegt für Notfälle eine Kontaktnummer, auf der er in seiner Abwesenheit zu erreichen ist. Der Auftraggeber kann ebenfalls eine Person seines Vertrauens nennen (inkl. Kontaktdaten), die ggf. notwendigen Entscheidungen treffen darf.
2. Vertragsabschluss
Die Reservation ist schriftlich (Post oder E-Mail) zu beantragen und ist beidseitig bindend sobald Katzenpfötli Tierbetreuung den Termin bestätigt und die Anzahlung hinterlegt wurde. Die Anzahlung muss sofort nach der Reservation erfolgen. Wird die Anzahlung nicht innert 5 Arbeitstagen nach der Terminbestätigung hinterlegt, verfällt die Reservation und Katzenpfötli Tierbetreuung ist berechtigt einen anderen Auftrag anzunehmen.
Vor dem Betreuungsbeginn ist ein Vorgespräch zu vereinbaren und das von Katzenpfötli Tierbetreuung erstellten Infoblatt vollständig auszufüllen. Bei einer externen Betreuung muss dieses Vorgespräch an dem Ort stattfinden, an dem die Katze/n später zu betreuen ist/sind. Die Angaben auf dem Infoblatt müssen wahrheitsgetreu sein. Katzenpfötli Tierbetreuung behält sich das Recht vor, im Falle eines vom Kunden nicht ordnungs- und wahrheitsgemäss unterfertigtem Infoblatts den Betreuungsauftrag nicht anzunehmen oder bei einer laufenden Betreuung keine Haftung für dadurch entstandene Schäden zu übernehmen. Sollte dem Betreuer durch bewusst irreführende Angaben des Auftragsgebers einen Schaden entstehen, ist der Auftraggeber Schadensersatzpflichtig.
Bei einer externen Betreuung hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass der Betreuer alle benötigten Schlüssel rechtzeitig erhält. Sollten vom Auftraggeber versehentlich die falschen Haus-Wohnungsschlüssel übergeben worden sein oder nicht einwandfrei funktionierende, die einen Zutritt zu den Räumlichkeiten unmöglich machen, ist Katzenpfötli Tierbetreuung berechtigt sich Zutritt zur Wohnung/Haus des Katzenhalters durch einen Schlüsseldienst zu verschaffen, damit die Betreuung der Katze/n gewährleistet werden kann. Die hieraus entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass die zu betreuende Katze in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt und dass sich während der Betreuung diese Verhältnisse nicht ändern werden.
Katzenpfötli Tierbetreuung kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist ausserordentlich kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Vertragspflichten nicht nachkommt.
3. Zahlung
Der Betreuungspreis wird Vertraglich festgelegt. Der Auftraggeber zahlt 20% des vereinbarten Endbetrags bei der Reservation. Der restliche Betrag wird vor dem Betreuungsbeginn bezahlt. Es werden sowohl Barzahlungen als auch Überweisungen akzeptiert.
Bei Annullierungen innerhalb von 48 Stunden vor dem Vertragsbeginn werden 50% der kalkulierten Auftragssumme in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung innerhalb von 1 Monat vor dem Betreuungsbeginn verfällt die Anzahlung in voller Höhe. Bei einer früheren Stornierung wir die Hälfte der Anzahlung zurückerstattet.
Allfällige, während der Betreuung entstandene, Zusatzkosten sind innerhalb 1 Woche nach der Betreuungesende zu begleichen.
Sollte der Auftraggeber in Verzug geraten, werden Mahnspesen verrechnet.
Beendet der Auftraggeber die Betreuungszeit vorzeitig, besteht kein Anspruch auf Erlass der vereinbarten Betreuungskosten.
4. Betreuung
Katzenpfötli Tierbetreuung führt eine professionelle Betreuung durch, die Katze/n wird/werden artgerecht und nach Vorgaben des Halters (Gewohnheiten, Füttern, ...) sowie unter Beachtung des Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen betreut. Des weiteren wird versichert, dass mit den Katzen sorgfältig umgegangen wird und immer bestmöglich auf die Katzen aufgepasst wird.
Die Auftragsdurchführung erfolgt durch den im Vertrag vereinbarten Betreuer/vereinbarte Betreuerin, wird der Betreuer/die Betreuerin aufgrund wichtiger Umstände (Krankheit, Unfall, ...) daran gehindert den Auftrag auszuführen, ist Katzenpfötli Tierbetreuung berechtigt, zur Erfüllung des Auftrages einen anderen Betreuer/Betreuerin bereitzustellen.
Bei einer externen Betreuung erteilt der Auftraggeber dem Betreuer die Erlaubnis dessen Wohnung oder Haus zu betreten um anschliessend die Katze/n zu versorgen, sowie alle weiteren vereinbarten Dienste auszuüben. Er stellt zur Verfügung und erlaubt die Benutzung der für die Betreuung notwendigen Gebrauchsgegenstände. Der Auftraggeber verpflichtet sich genügend Futter, Katzenstreu und, falls nötig, auch Medikamente für die gesamte Dauer der Betreuung bereitzustellen.
Sollte eine Katze wider erwarten weglaufen, versichert Katzenpfötli Tierbetreuung alle nötigen Schritte wie z.B. das Informieren von Tierheim und Polizei durchzuführen.
Ein Anspruch auf Verlängerung der Betreuungszeit besteht nicht. Jedoch kann nach vorheriger Absprache eine Verlängerung erfolgen, wenn Katzenpfötli Tierbetreuung freie Kapazitäten zur Verfügung hat.
Für den Fall, dass der Auftraggeber sich nicht binnen drei Tagen nach dem Ende der Betreuungszeit bei dem Betreuer meldet, ist Katzenpfötli Tierbetreuung berechtigt, die Katze anderweitig zu vermitteln oder unterzubringen. Sollten dadurch weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten allein der Auftraggeber.
5. Gesundheit
Der Auftraggeber erklärt nach bestem Wissen und Gewissen, dass die zu betreuende/n Katze/n frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist/sind und gegen Katzenschnupfen und -Seuche und bei Katzen die sonst Freigang geniessen Tollwut geimpft ist und dass die Impfungen bei Freigänger-Katzen nicht älter als 1 Jahr sind sowie bei den Wohnungskatzen nicht älter als 2 Jahre sind. Der Impfpass ist vorzulegen und währen der Abwesenheit bereitzustellen.
Für Katzen, welche während der Betreuung eine tierärztliche Versorgung oder Behandlung benötigen, handelt Katzenpfötli Tierbetreuung im Auftrag und auf Rechnung des Tierbesitzers. Die Behandlung wird, wenn möglich, zuerst mit dem Katzenhalter besprochen. Katzenpfötli Tierbetreuung ist jedoch im Notfall nicht zu einer Absprache verpflichtet und trifft die nötige Entscheidung zum Wohle der Katze/n. Der zusätzliche Aufwand wird in Höhe von 22,- Fr. pro Stunde + 2,50 Fr. Kilometerpauschale je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt) verrechnet. Katzenpfötli Tierbetreuung übernimmt grundsätzlich keine Zahlungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet vor der Abreise bei dem im Vertrag festgelegtem Tierarzt und Notfalldienst das Akzeptieren von einer Behandlung auf Rechnung zu vereinbaren.
Sollte bei einer akuten Erkrankung während der Betreuungszeit der Katze/n laut Tierarzt/Tierklinik eine engmaschigere Betreuung, als mit dem Auftraggeber vereinbart, erforderlich werden, werden diese Mehrkosten zusätzlich (laut Preisliste) dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Besteht eine akute schwere Erkrankung der Katze/n kurzfristig vor dem Betreuungsbeginn, ist Katzenpfötli Tierbetreuung berechtigt den Auftrag abzulehnen, wenn nach Ermessen von Katzenpfötli Tierbetreuung auf diesem Wege keine optimale Versorgung der Katze/n gewährleistet werden kann. Es kann eine Anpassung des Vertrages erfolgen, wenn Katzenpfötli Tierbetreuung freie Kapazitäten zur Verfügung hat.
Beim Todesfall einer Katze handelt Katzenpfötli Tierbetreuung nach den hierfür bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Die anfallenden Kosten hierfür werden vom Katzenhalter übernommen. Ein Schadensersatzanspruch seitens des Katzenhalters, oder des Kastzenbesitzers, besteht nicht.
6. Haftung
Die Katzenpfötli Tierbetreuung haftet für Sach- und Vermögensschäden nur soweit dies
eindeutig
nachweisbar durch ein fahrlässiges Verhalten des Betreuers verursacht worden ist. Der Schadensersatz
wird durch die Betriebshaftpflichtversicherung der Katzenpfötli Tierbetreuung
gedeckt.
Katzenpfötli Tierbetreuung übernimmt keine Haftung für:
- Schäden die die Katze/n an Dritten anrichten könnte/n.
- ein Entlaufen der Katze/n während der Betreuungszeit.
- eine Deckung der betreuten Katze/n und daraus entstehende Welpen.
- während und nach dem Aufenthalt auftretende Krankheiten, Verletzungen oder den Todesfall der Katze/n. Der Betreuer kann auf keinen Fall für das nicht-Erkennen
einer Krankheit verantwortlich gemacht werden.
- den Verlust von den Schlüsseln und daraus entstandene Folgeschaden bei nicht persönlich erfolgten Schlüsselübergaben / Schlüsselrückgaben.
- Schäden, fehlende Wertsachen/Mietschäden, Diebstahl die durch Dritte (Einbruch oder weitere Schlüsselinhaber) verursacht werden. Wertsachen sind unter Verschluss zu halten!
- Schaden, die aufgrund falschen, unvollständigen oder mündlich gemachten Angaben des Auftragsgebers entstanden sind.
- Schaden, die später als 1 Woche nach der Auftragsende gemeldet werden.
7. Weitere Bestimmungen
Alle aufgeführten Bestimmungen gelten entsprechend auch für andere Kleintiere, deren Betreuung vereinbart wurde, sowie für alle weitere von Katzenpfötli angebotene Dienste.
Alle nicht definierte Punkte unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist Andelfingen.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, sollen die anderen Bestimmungen davon nicht berührt werden und unverändert weiter bestehen. Die unwirksamen Bestimmungen sollen durch gültige Bestimmungen ersetzt werden.